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BGH, 08.04.1960 - 4 StR 90/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 08.04.1960 - 4 StR 90/60
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können zwar unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses an der Strafvollstreckung nicht bestimmte Gruppen von Straftaten schlechthin von der Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung ausgeschlossen werden (vgl. LM Nr. 8 zu § 23 StGB; BGHSt 6, 125, 126 ).Denn sie wägt ab, ob und welchen Belangen der Öffentlichkeit an der Vollstreckung der Strafe die erheblichere Bedeutung gegenüber der günstigen Persönlichkeitswertung einzuräumen ist (vgl. schon BGHSt 6, 125, 127 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54]; BGHSt 11, 393, 396 ).
- BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
Auszug aus BGH, 08.04.1960 - 4 StR 90/60
Der Senat hat im übrigen in seiner Entscheidung BGHSt 12, 253 bereits hervorgehoben, daß Schuld- und Unrechtsgehalt der Unfall flucht nicht wesentlich davon beeinflußt werden, ob sich später die Nichtschuld des Angeklagten an der Unfall entstehung herausstellt. - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 08.04.1960 - 4 StR 90/60
Denn sie wägt ab, ob und welchen Belangen der Öffentlichkeit an der Vollstreckung der Strafe die erheblichere Bedeutung gegenüber der günstigen Persönlichkeitswertung einzuräumen ist (vgl. schon BGHSt 6, 125, 127 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54]; BGHSt 11, 393, 396 ).